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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Januar 2023 | muscleup

1. Vertragsschluss

  1. Diese muscleup Mitgliedschaftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen muscleup und Kunden von muscleup, die Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, also Personen, die ein Rechtsgeschäft weder aus vorwiegend gewerblichen noch selbständig erwerbstätigen Zwecken abschließen und denen muscleup Zugang zur muscleup Plattform (webapp.muscleup-app.de) einschließlich aller dazugehörigen Websites, Applikationen und Dienste gewährt.
  2. Mitglieder können über die Plattform unterschiedliche Sportangebote in Anspruch nehmen. Sportangebote werden in der Regel von Kooperationspartnern von muscleup bzw. von verbundenen Unternehmen von up wie z. B. Sportstättenbetreibern, Fitnessstudios und sonstigen Partnern in eigener Verantwortung angeboten,
  3. Diese Bedingungen gelten für alle Antragsdokumente und Antragsvorgänge über einen Mitgliedschaftsvertrag, die online, per E-Mail oder über eine App durchgeführt und zwischen muscleup und dem Mitglied vereinbart werden. Diese Bedingungen werden Bestandteil jeder Mitgliedschaft.
  4. Individuelle Vereinbarungen mit dem Mitglied in besonderen Fällen haben Vorrang vor diesen Bedingungen, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
  5. Alle Mitteilungen und Erklärungen, die das Mitglied gegenüber muscleup abgibt, insbesondere Kündigungserklärungen und Fristsetzungen, sind mindestens in Textform im Sinne von § 126b BGB abzugeben (zur Klarstellung: eine einfache E-Mail ist ausreichend), sofern nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist.
  6. muscleup wird den Vertragstext (diese Bedingungen und der jeweilige Antrag) nach Zustandekommen einer Mitgliedschaft nicht speichern. Der Vertragstext ist dann für das Mitglied nicht mehr zugänglich.
  7. Das Mitglied darf die Inhalte der Plattform nicht ohne die schriftliche Zustimmung von muscleup vervielfältigen, verarbeiten, teilen oder öffentlich wiedergeben, es sei denn dies wird durch Funktionen, welche in die Plattform integriert sind, ausdrücklich gestattet.

2. Mitgliedskonto

  1. Um die Plattform nutzen zu können, muss das Mitglied ein Mitgliedskonto anlegen, indem es diese Bedingungen akzeptiert, in einem von muscleup online zur Verfügung gestellten Anmeldeformular bestimmte persönliche Daten eingibt und ein Passwort seiner Wahl festlegt („Mitgliedskonto“). Sodann muss das Mitglied über das Mitgliedskonto eine Mitgliedschaft bei muscleup beantragen. Angebote von muscleup über Mitgliedschaften sind nicht verbindlich. Mit dem Absenden des Antrages gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Mitgliedschaft ab
  2. Nach Maßgabe der Mitgliedschaft erhält das Mitglied die Möglichkeit, über die Plattform bestimmte Sportangebote wahrzunehmen. Ein über die Mitgliedschaftsgebühr hinausgehendes Entgelt fällt dabei für das Mitglied nicht an. Hiervon ausgenommen sind Zusatzentgelte, auf die das Mitglied zuvor ausdrücklich hingewiesen worden ist, sowie Gebühren, die der Partner für die Bereitstellung von Zusatzleistungen (z. B. Überlassung von Trainingsausrüstung oder Trainingsgeräten) erhebt. Sollte das Mitglied, gleichwohl ein nicht geschuldetes Entgelt geleistet haben, erhält das Mitglied von muscleup gegen entsprechenden Nachweis ein entsprechendes Guthaben in dessen Mitgliedskonto, das automatisch mit künftigen Mitgliedsgebühren verrechnet wird.
  3. Die Inanspruchnahme einer Mitgliedschaft setzt voraus, dass das Mitglied volljährig ist und in seinem Mitgliedskonto ein Profilfoto hinterlegt hat, welches dessen eindeutige Identifizierung, insbesondere durch Partner, ermöglicht.
  4. Das Mitglied ist zudem für die Sicherheit der Technischen Ausstattung, seines Mitgliedskontos, seiner Nutzerkennung, seiner Passwörter (insbesondere seines Nutzerpassworts) und Dateien sowie jede dem Mitglied bekannte oder unbekannte Nutzung seines Mitgliedskontos oder der Technischen Ausstattung verantwortlich. Das Mitglied darf Nutzerkennungen und Passwörter nicht an unberechtigte Dritte weitergeben und ist verpflichtet, diese auf sichere Weise zu speichern und aufzubewahren.
  5. Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Erstellung des Mitgliedskontos vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Das Mitglied ist zudem verpflichtet, die Daten in seinem Mitgliedskonto auf dem aktuellen Stand zu halten und steht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein. Das Mitglied ist verpflichtet, muscleup Änderungen solcher Daten unverzüglich mitzuteilen. Bis zur Mitteilung von Änderungen ist muscleup berechtigt, aber nicht verpflichtet, die bisherigen Daten für die Erfüllung seiner vertragsgegenständlichen Pflichten zu verwenden.
  6. Nach Maßgabe der Mitgliedschaft gewährt muscleup dem Mitglied gegen Zahlung einer Mitgliedschaftsgebühr die Nutzung der Plattform in dem Umfang.
  7. Für einen von muscleup nach freiem Ermessen zu bestimmenden Zeitraum kann muscleup dem Mitglied kostenfrei zu Probezwecken die eingeschränkte Nutzung der Plattform gewähren („Probenutzung“). muscleup hat das Recht, den zur Probenutzung bereitgestellten Leistungsumfang jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu reduzieren, einzuschränken oder auf andere Weise zu modifizieren. Die Probenutzung begründet keine Garantie für (künftige) Produkteigenschaften. Nach Maßgabe der in der Mitgliedschaft vereinbarten Bedingungen kann die Probenutzung enden und automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft übergehen.
  8. muscleup behält sich das Recht vor, inaktive Mitgliedskonten zu löschen. Als inaktiv gelten Mitgliedskonten, für die in einem zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einem Jahr keine laufende Mitgliedschaft besteht. Das Mitglied kann von muscleup die Löschung seines Mitgliedskontos verlangen, sofern keine laufende Mitgliedschaft besteht.

3. Nutzung des Leistungsangebots

  1. muscleup verschafft dem Mitglied über die Plattform die Möglichkeit, Sportangebote wahrzunehmen. Soweit das Mitglied ein Sportangebot in Anspruch nimmt, gelten dafür ausschließlich die zwischen dem Mitglied und dem jeweiligen Partner getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. muscleup wird insoweit nicht Vertragspartner des Mitglieds und steht daher nicht für die Inhalt, Umfang und Erfüllung des Fremdangebotes durch den Partner ein.
  2. Die Partner sind nicht Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von muscleup und muscleup ist nicht Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Partner. muscleup ist nicht verpflichtet, Anfragen und Beschwerden des Mitglieds zu Fremdangeboten entgegenzunehmen, dem Mitglied Mitteilungen der Partner zu Fremdangeboten weiterzuleiten oder zwischen dem Mitglied und den Partnern zu vermitteln.
  3. Das Mitglied ist verpflichtet, sich bei jedem Check-in gegenüber Partnern als Mitglied von muscleup zu identifizieren.
  4. Durch jeden Check-in kommt zwischen dem Mitglied und dem jeweiligen Partner ein Vertrag über die Nutzung des betreffenden Fremdangebotes nach Maßgabe der zwischen dem Mitglied und dem Partner getroffenen Vereinbarungen (einschließlich Teilnahmevoraussetzungen, Verhaltensregeln, Zusatzentgelten, Konsequenzen bei Nichterschein, Haftungsregelungen, etc.) zustande.
  5. Das Mitglied ist verpflichtet, sich bei dem Wahrnehmen von Fremdangeboten an die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit den Partnern zu halten.
  6. Das Mitglied sichert zu und gewährleistet, dass es die Plattform ausschließlich in vollständiger Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften verwendet.

4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

  1. Die GymPool-Mitgliedschaft berechtigt nur das Mitglied selbst zur Inanspruchnahme des Leistungsangebotes der GymPool Anbieter. Sie berechtigt nicht dazu, Begleitpersonen zu den Anbietern mitzunehmen.
  2. Das Mitglied ist nicht befugt, Dritten die Nutzung seines Mitgliedskontos zu erlauben. Das Mitglied darf Dritten nicht unberechtigt Zugang zu Sportangeboten verschaffen.
  3. Wenn der Verdacht besteht, dass eine unbefugte Person Kenntnis von einer Nutzerkennung und/oder einem Passwort des Mitglieds erlangt hat, ist das Mitglied verpflichtet, muscleup unverzüglich darüber zu informieren und darüber hinaus die betreffende Nutzerkennung und/oder das Passwort zu ändern.
  4. Die muscleup-Mitgliedschaft berechtigt nur das Mitglied selbst zur Inanspruchnahme des Leistungsangebotes der GymPool Anbieter. Sie berechtigt nicht dazu, Begleitpersonen zu den Anbietern mitzunehmen.
  5. Zudem behält sich GymPool für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu drei Monatsbeiträgen vor, wobei im Falle von Dauerverstößen die Vertragsstrafe – unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs – jeden Monat neu verwirkt wird.

5. Bezugsrechte des Mitglieds

  1. Das Mitglied ist nur dann zur Inanspruchnahme des Leistungsangebotes eines muscleup-Anbieters berechtigt, wenn es sich vor der Inanspruchnahme des Angebots über die von muscleup entwickelte und für die gängigen mobilen Endgeräte über die jeweiligen App-Stores kostenlos zum Download bereitgehaltene Applikation („muscleup-App“) für die Nutzung des konkreten Angebotes anmeldet und legitimiert.

6. Umfang der geschuldeten Leistungen

  1. Die Mitgliedschaft bei muscleup berechtigt zur Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen, die der Anbieter für den jeweiligen Tarif im online Portal freigeschaltet hat.
  2. Zusatzangebote können nur nach gesonderter Vereinbarung zwischen dem Partnerstudio und dem Mitglied in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme der Leistungen der muscleup Anbieter ist nur im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs des jeweiligen Anbieters möglich und unterliegt den dortigen Abläufen und faktischen Gegebenheiten. muscleup schuldet daher nicht eine jederzeitige Verfügbarkeit aller oder bestimmter Geräte oder Kurse. Ebenso wenig schuldet muscleup bei Anbietern, bei denen ein Termin vereinbart werden muss, eine jederzeitige Verfügbarkeit von Trainingsterminen oder die Verfügbarkeit von Trainingsterminen zu einem bestimmten Zeitpunkt.
  3. Die Anzahl der muscleup Anbieter kann während der Vertragslaufzeit variieren. muscleup schuldet daher weder eine bestimmte Anzahl an Anbietern noch auf konkrete Anbieter bezogene Nutzungs- und Teilnahmerechte und übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die bei Vertragsschluss bestehenden Anbieter dauerhaft dem muscleup-Verbund erhalten bleiben.

7. Einzugsermächtigung

  1. Das Mitglied ist verpflichtet, die für die Mitgliedschaft vereinbarte Gebühr an muscleup zu zahlen.
  2. Das Mitglied ist verpflichtet, zur Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr eine der auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden zu verwenden.
  3. muscleup ist berechtigt, durch Mitteilung in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) den Zugang des Mitglieds zu der Plattform in Übereinstimmung mit § 320 BGB zu sperren, wenn Zahlungen nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach deren Fälligkeitsdatum bei muscleup eingehen.
  4. Im Fall einer Zahlung durch Lastschrift wird muscleup vom Mitglied ermächtigt, den monatlich anfallenden Mitgliedsbeitrag für die Dauer der Mitgliedschaft von seinem Konto einzuziehen. Bei Änderung der Kontoverbindung ist das Mitglied verpflichtet, unverzüglich eine entsprechende Änderung im Nutzerbereich der muscleup-App vorzunehmen sowie ggf. eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen.
  5. Schlägt der Forderungseinzug für die Mitgliedschaftsgebühr fehl, trägt das Mitglied die dafür anfallenden und von ihm zu vertretenden Mehrkosten. Für den Fall einer Rücklastschrift (z. B. aufgrund nicht ausreichender Kontodeckung, nicht bestehendem Konto oder unberechtigtem Widerspruch) ermächtigt das Mitglied muscleup, die betreffende Lastschrift neu einzureichen, wobei das Mitglied an muscleup zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 2,50 pro Rücklastschrift verpflichtet ist, sofern es die Rücklastschrift zu vertreten hat. Weitergehende Forderungen von muscleup bleiben davon unberührt. Dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine Kosten entstanden sind.
  6. Das Mitglied ist nur dann berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von muscleup aufzurechnen, wenn seine Forderungen (a) rechtskräftig festgestellt wurden; (b) unbestritten sind; oder (c) von muscleup anerkannt wurden.

8. Vergünstigungen

  1. muscleup gewährt grundsätzlich keine Vergünstigungen. Sollten versehentlich ermäßigte Beiträge eingezogen werden, bedeutet dies keinen Verzicht auf die tatsächlich geschuldeten Gebühren. muscleup bleibt in diesem Fall berechtigt, die Differenz zwischen dem ermäßigten Beitrag und dem Normalpreis auch für zurückliegende Monate geltend zu machen. Sollte muscleup einem Mitglied auf freiwilliger Basis Vergünstigungen gewähren, können diese jederzeit für die Zukunft entzogen werden. Auf freiwillig gewährte Vergünstigungen hat das Mitglied keinen Anspruch.

9. Haftungsbeschränkung

  1. muscleup haftet unbeschränkt für (a) die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch muscleup, muscleup gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; (b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch muscleup, muscleup gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; (c) Schäden aufgrund des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit; und (d) Forderungen aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
  2. muscleup haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch muscleup, muscleup gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über die Mitgliedschaft erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Sofern die Verletzung von Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit von muscleup, muscleup gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erfolgt, ist die Haftung von muscleup der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der für muscleup zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.
  3. muscleup haftet nicht für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten darstellen und die leicht fahrlässig durch muscleup, muscleup gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
  4. muscleup steht nicht dafür ein, dass das Mitglied durch die Nutzung der Plattform einen bestimmten Trainingserfolg erzielt. Die Teilnahme an Sportangeboten erfolgt auf eigenes Risiko des Mitglieds und sollte nur nach vorheriger ärztlicher Konsultation erfolgen.
  5. muscleup empfiehlt ausdrücklich, keine Wertgegenstände mit zu den muscleup-Anbietern zu nehmen. muscleup übernimmt keine Haftung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch einen muscleup Anbieter zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Sorgfalts- oder Obhutspflichten von muscleup in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

10. Vertragslaufzeit

  1. Sofern nicht anders vereinbart, hat die muscleup-Mitgliedschaft eine Laufzeit von einem Monat. Sie ist mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Vertragsende kündbar. Wird die Mitgliedschaft nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich jeweils um einen weiteren Monat. Vertragsbeginn kann nur der 1. oder der 15. eines Monats sein.
  2. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund besteht insbesondere dann, wenn (a) das Mitglied sich für länger als dreißig (30) Tage im Zahlungsrückstand befindet;(b) das Mitglied vorsätzlich falsche Personen-, Kontakt- oder Zahlungsdaten angibt oder in sonstiger Weise über seine Identität täuscht,(c) das Mitglied Dritten unberechtigt die Nutzung seiner Mitgliedschaft ermöglicht,(d) das Mitglied gegen die Nutzungsbeschränkungen gemäß Ziffer 5 verstößt, oder (e) das Mitglied gegen die Pflichten gemäß Ziffer 6.6 verstößt.

11. Kündigung

  1. Die Kündigung der Mitgliedschaft bei muscleup kann unter Einhaltung der jeweils vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist über das Internet-Portal von muscleup durch Betätigung des entsprechenden Feldes erfolgen. Sie kann zudem in Textform und unter Angabe der Mitgliedsnummer an folgende Anschrift gerichtet werden: Das, Schäffer und Walter GbR, Medicusstraße 6, 63743 Aschaffenburg hello@muscleup-app.de
  2. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist – unabhängig von der Form der Erklärung – der Tag des Zugangs der Kündigungserklärung entscheidend. Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet, sämtliche ihm von muscleup überlassenen personifizierten der Zugangskontrolle dienenden Gegenstände oder Daten zu vernichten. Das Einsetzen dieser Gegenstände und Daten zur Nutzung von muscleup– Anbietern durch das Mitglied oder durch Dritte nach Beendigung der Mitgliedschaft ist untersagt. Setzt das Mitglied nach Beendigung seiner Mitgliedschaft seine personifizierten der Zugangskontrolle dienenden Gegenstände oder Daten ein, um das Leistungsangebot eines muscleup-Anbieters in Anspruch zu nehmen, wird hierfür eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Monatsbeiträgen pro Zuwiderhandlung fällig. Die Vertragsstrafe kann vor Beendigung des 18. Lebensjahres nicht verwirkt werden.

12. Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

  1. Bei Betreten eines muscleup-Anbieters werden die Mitgliedsnummer, der Name des Mitglieds sowie das Datum, Uhrzeit, Nutzungsdauer und der Anbieter, dessen Leistungen in Anspruch genommen werden, erfasst und gespeichert, Diese Daten dienen der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden zudem im Verhältnis von muscleup zum jeweiligen Anbieter für Abrechnungszwecke gespeichert und verarbeitet. Das Mitglied erklärt sich durch Abschluss des Mitgliedvertrages mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner vorgenannten persönlichen Daten für die genannten Zwecke einverstanden. Im Übrigen gelten die muscleup-Datenschutzbestimmungen.

13. Änderungen der AGB

  1. muscleup ist bei Vorliegen sachlicher Gründe, insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, sobald muscleup auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Etwaige Änderungen werden auch wirksam, wenn muscleup auf die Änderungen hingewiesen hat, das Mitglied die Möglichkeit hatte, diese zur Kenntnis zu nehmen und das Mitglied nach Eintritt dieser Voraussetzungen die Leistungen von muscleup weiter in Anspruch nimmt, ohne der jeweiligen Änderung zu widersprechen.

14. Formklausel

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Regelungen bedürfen der Textform. Dies gilt, vorbehaltlich einer wirksam getroffenen Individualabrede, auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Formerfordernisses.

15. Widerrufsbelehrung

  1. Dem Mitglied steht folgendes Widerrufsrecht zu: WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht Du hast das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Abschlusses des Vertrages. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns, die Das, Schäffer und Walther GbR (Geschäftssitz: Medicusstraße 6, 63743 Aschaffenburg, Deutschland; E-Mail-Adresse: hello@muscleup-app.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dazu kannst Du das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.Folgen des Widerrufs Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hast), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hast du zugestimmt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular Wenn du den Vertrag widerrufen willst, kannst du dazu z. B. das folgende Formular ausfüllen und an die Das, Schäffer, Walther GbR, Medicusstraße 6, 63743 Aschaffenburg, Deutschland, hello@muscleup-app.de senden: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): Bestellt am (*): erhalten am (*): Dein Name: Deine Anschrift: Deine Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): Datum: (*) = Unzutreffendes streichen Ende der Widerrufsbelehrung
  1. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass muscleup vor Ablauf der in Ziffer 17.1 genannten Widerrufsfrist mit der Durchführung des Vertrages beginnt. Im Falle eines Widerrufs ist das Mitglied gegenüber muscleup zum Wertersatz in Höhe von EUR 15,00 pro in Anspruch genommenem Sportangebot verpflichtet.

16. Eigentums- und Schutzrechte | Mitgliedsinhalte | Updates

  1. muscleup und seine etwaigen Auftragnehmer sind und bleiben Eigentümer aller Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechten, Datenbankrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Marken und allen anderen Rechten an geistigem Eigentum und technischen Lösungen an und im Zusammenhang mit der Plattform. Das Mitglied erkennt an, dass die nach der Mitgliedschaft gewährten Rechte dem Mitglied keine Eigentumsrechte an der Plattform verschaffen.
  2. Sämtliche Rechte an den Mitgliedsinhalten, sowie an Daten, die auf den Mitgliedsinhalten basieren oder davon abgeleitet sind, verbleiben beim Mitglied. Das Mitglied gewährt muscleup ein einfaches, nicht übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und inhaltlich unbeschränktes (Nutzungs-)Recht, die Mitgliedsinhalte ausschließlich in Verbindung mit der Bereitstellung der Plattform, auch anderen Mitgliedern und Partnern gegenüber, zu nutzen.
  3. muscleup behält sich das Recht vor, neue Versionen und Updates der Plattform, insbesondere Veränderungen der Gestaltung, des operativen Verfahrens, der technischen Spezifikationen, der Systeme und anderen Funktionen der Plattform, vorzunehmen, insbesondere soweit diese zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit der Plattform erforderlich sind oder zwingende technische, wirtschaftliche oder rechtliche Gründe dies erfordern.

17. Datenschutz

  1. Das Mitglied und muscleup werden jederzeit die Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO, einhalten.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch muscleup wird in muscleup Datenschutzerklärung näher erläutert, die hier abgerufen werden kann.

18. Vollständige Vereinbarung | Salvatorische Klausel | Änderungen | Aktualisierungen

  1. Die Mitgliedschaft einschließlich dieser Bedingungen stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Mitglied und muscleup in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen, Regelungen, Abreden, Übungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und schließt diese aus.
  2. Sollte eine Regelung der Mitgliedschaft einschließlich dieser Bedingungen, ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt in diesem Fall eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung und des jeweiligen Vertrages in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der ursprünglichen Regelung erkannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Regelung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so tritt an deren Stelle eine Regelung mit einem dem ursprünglichen Umfang am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Umfang. Das Vorstehende gilt auch für eine etwaige von den Parteien nicht beabsichtigte Regelungslücke in dem jeweiligen Vertrag einschließlich dieser Bedingungen.
  3. Änderungen oder Ergänzungen der Mitgliedschaft müssen schriftlich erfolgen (der Austausch einfacher E-Mails ist ausreichend). Dasselbe gilt für Vereinbarungen, von diesem Schriftformerfordernis abzuweichen oder auf dieses vollständig zu verzichten.
  4. muscleup kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und/oder aktualisieren, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist und soweit darin keine Änderung liegt, die die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien betrifft und dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommt. Jede Änderung dieser Bedingungen wird dem Mitglied in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten angekündigt. Das Mitglied kann der Änderung vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens zustimmen oder widersprechen. Die Änderung gilt als von dem Mitglied angenommen, wenn das Mitglied der Änderung nicht vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens widerspricht. muscleup wird das Mitglied in der entsprechenden Ankündigung ausdrücklich darüber informieren.
presentation

Coming soon!

Das muscleup Team arbeitet intensiv daran, dass diese Funktion bald erscheint.